Prüfungen

Jugendleistungsprüfung

Die erste anstehende Prüfung im Rahmen der Ausbildung der Jugendfeuerwehr ist die Jugendleistungsprüfung.
Diese findet in der Regel einmal im Ausbildungsjahr statt. Die Leistungsprüfung dienst zum Nachweis der Grundkenntnisse der Feuerwehrdienstvorschrift 3 (FwDV) „Die Gruppe im Löscheinsatz“, der Gerätekunden so wie UVV. Es werden theoretische so wie auch praktische Anteile abgefragt. Bei erfolgreicher Prüfung erhalten die Jugendlichen das begehrte Jugendleistungsabzeichen.
Die praktischen Übungen sind:

  • Kuppeln einer 90m- Schlauchstrecke eines C Schlauchstrecke
  • Anlegen eines Brustbundes mit Spierenstich
  • Mastwurf am Saugkorb
  • Aufziehen eines Strahlrohres mit Mastwurf und Halbschalg
  • Ausrollen eines C-Schlauchs
  • Zielwerfen mit einer Rettungsleine
  • Zuordnen von Armaturen
  • Kuppen von Saugschläuchen
  • Vornahme einer Kübelspritze
  • Vornahme eines Strahlrohres

MTA (Modulare Truppausbildung)

In den ersten beiden Jahren erfolgt die praktische Grundausbildung nach Übungsgrundsätzen des Basismoduls. Hier lernt man Fahrzeuge und Technik kennen, aber auch schon erste Elemente der Einsatztaktik.
Mit 16 Jahre  beginnt die theoretische Ausbildung des Basismoduls, welche im Zusammenschluss mit den Feuerwehren der Gemeinden Sauerlach und Oberhaching durchgeführt wird.
Mit der folgenden theoretischen und praktischen Zwischenprüfung wird das Basismodul abgeschlossen. Bis zum 18. Geburtstag folgen noch zwei weitere Jahre Ausbildung in der Feuerwehr, hier werden die Jugendlichen nach den Grundsätzen des Moduls Ausbildungs- und Übungsdienst fortgebildet. Das sind vor allem Gruppenübungen in denen Praxiserfahrungen gesammelt, und die Aufgabe des Truppführers übernommen werden soll.
Nach diesem Modul erfolgt die theoretische und praktische Abschlussprüfung, welche als Truppführer qualifiziert. Hiermit ist die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen und man erhält i.d.R. auch den  ersten Feuerwehrdienstgrad, heißt die Jugendlichen werden vom Kommandanten zum Feuerwehrmann/-frau befördert.  Mit 16 Jahren bekommt man übrigens auch einen eigene Alarmmeldeempfänger und darf zu Einsätzen ausrücken.

Die Ergänzungsmodule erfolgen bereits in der Grundausbildung und werden auch danach weitergeführt. Dieses Modul enthält Erweiterungen des Basismoduls um Tätigkeiten, die über die Grundtätigkeiten hinausgehen und sollen fundiertes Wissen zu bestimmten Einsatztaktiken oder Gerätschaften vermitteln. Die Bestandteile der Ausbildung richten sich vor allem an die Anforderungen und Einsatzszenarien des Landkreises München.

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